Einstweiligen Verfügung gegen Einfriedung?
vom 18.5.2007
60 €
Historischer Preis
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Folgender Sachverhalt: Ich habe ein Grundstück mit Gebäude, das völlig unbelastet ist, d.h. auch in Abteilung II des Grundbuchs ist keine Belastung eingetragen. Der gesamte Hofraum des angrenzenden Nachbargrundstücks ist mit einem Geh- und Fahrrecht für zwei nachfogende Grundstückseigentümer belastet. Da der Eigentümer des belasteten Grundstücks immer wieder Barrieren aufstellte, um die Zufahrt für die Angrenzer einzuschränken, wurde teilweise über meinen bepflanzten Garten gefahren.