Kündigung per Email wir nicht akzeptiert,
vom 4.12.2017
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Evgen Stadnik / Jena
Der Vertragspartner akzeptiert die Kündigung nicht mit der Begründung a) die Verträge können nur in Briefform und b) das Einschreiben hätte am 30.11.2017 nicht nur abgeschickt werden müssen, sondern hätte am 30.11.2017 bei ihnen sein müssen. Meine Fragen dazu. a) Ist es richtig, dass die Kündigung per EMail ungültig ist (siehe dazu "BGH vom 14.7.2016: Schriftform-Zwang für Kündigung unwirksam bei Online-Vertrag.")? ... Die Kündigung ist ausschließlich per Briefpost zu richten an: .....