Wir leben seit Januar 2015 auf einer kanarischen Insel, sind dort als Residenten gemeldet und somit steuerpflichtig in Spanien. Unser Einkommen besteht aus 2 Renten sowie der Vermietung unseres Hauses in Deutschland. Wir haben folgende Fragen: 1.
Frage: Ich habe mehrere Jahre in der Schweiz gelebt und gearbeitet und bin mittlerweile wieder in Deutschland. Ich habe noch immer ein Konto in der Schweiz, seit meiner Rückkehr nach Deutschland aber keine Überweisungen o.ä. mit diesem Konto getätigt. Ich bekomme regelmäßig Auszüge, aus denen hervorgehen, dass dieses Geld bzw. die Zinserträge auch in der Schweiz versteuert werden.
Wir gehen davon aus, wir hier noch relativ viel Steuern zurückbekommen, da ich von Jan-Mai im Verhältnis ja zu viel gezahlt habe (Single und 5 nur Monate in D) und meine Frau in dem Jahr noch Referendarin mit niedrigem Einkommen war.
Nun bin ich mir bei der Besteuerung meiner Einkünfte nicht ganz klar wie ich vorzugehen habe. 1)Für 2019 werde ich eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben, da ich für 5 Monate voll in Deutschland beschäftigt und unbeschränkt steuerpflichtig war. ... Gebe ich dabei mein irisches Bruttoeinkommen an und einen Nachweis über die dort bereits gezahlten Steuern oder direkt das Netto-Einkommen?
Inzwischen benutze ich es zu 100% für meine Promotiontätigkeit. a) Kann ich die Anschaffungskosten irgendwie bei der Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen oder sind diese ausschließlich bei der Einkommensteuererklärung von Bedeutung?
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgende Fragen zum Thema Fahrtenbuchregelung bei der Versteuerung von Firmenfahrzeug für die Privatnutzung. 1. Gehöhren zu den als Bemessungsgrundlage definierten jährlichen Fahrzeugesamtkosten auch die Benzinkosten ? 2.
Von meinem Arbeitgeber wurden die Kosten einer BahnCard 100 2. Klasse, die im September 2010 beschafft wurde und bis August 2011 gültig war, erst jetzt, im Dezember 2011 in voller Höhe in Zeile 21. "Steuerfreie Arbeitgeberleistungen bei doppelter Haushaltsführung" der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.
Folgender Fall: 1. Mitarbeiter (MA) einer Deutschen Firma, in Deutschland bei der Firma angestellt, ist im asiatischen Raum beschäftigt und hat den Status eines Steuerausländers in Deutschland und muß somit keine Steuererklärung in Deutschland durchführen. 2. Der MA erhält Gehalt in Deutschland und im asiatischen Land und versteuert beide Gehaltsteile gemeinsam nach dem Doppelbesteuerungsabkommen im gemeldeten asiatsichen Land korrekt. 3.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ziehe Ende des Jahres nach Dubai und habe dort auch schon eine Wohnung gekauft. Nun möchte ich in absehbarer Zeit eine zweite Wohnung in Deutschland kaufen, damit ich unter dem Jahr auch ganz bequem meine Familie und Freunde besuchen kann. In der Wohnung in Deutschland werde ich dann unter dem Jahr, für die Dauer meines Aufenthalts, wohnen.
In den Jahren 2009 bis 2011 habe ich jeweils einen Verlust erwirtschaftet, welchen das Finanzamt (= FA) innerhalb der jeweiligen Einkommensteuererklärungen – wenn auch vorläufig – akzeptiert hat. ... Das FA teilte noch folgendes mit: „Ein Verlustvortrag der Ihnen mit dem Bescheid über die gesonderte Feststellung vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2011 mitgeteilt wurde, kommt in der Einkommensteuererklärung 2012 nicht zu tragen, da Ihr Gesamtbetrag der Einkünfte in 2011 positiv war."
6.Ich erhielt diese Antwort 14 Tage, nachdem ich versucht hatte, die Steuer für mein Auto in Deutschland bei der nächstgelegenen ZOLL-Niederlassung zu bezahlen.
Bußgeldsachenstelle - mit, dass gegen mich "nach <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/AO/397.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 397 AO: Einleitung des Strafverfahrens">§ 397 AO</a> ein Strafverfahren eingeleitet worden sei, weil der Verdacht bestehe, dass ich die Finanzbehörde durch eine selbständige Handlung pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis ließ und dadurch seit dem 1.1.2012 versuche, Steuern zu verkürzen. Ich soll dem Finanzamt meine im Jahre 2010 als Freiberuflerin erzielten Einkünfte nicht spätestens bis zum 31.12.2011 in Form einer Einkommensteuererklärung erklärt und dadurch die Nichtfestsetzung der Einkommensteuer 2010 zu bewirken versucht haben".
Die Frage ist nun, wie es sich in unserem Falle bei einem Verkauf der Wohnung mit der Spekulationssteuer verhalten würde: 1)Da die 10 Jahres Frist für eine Spekulationssteuer noch nicht abgelaufen ist, müssten wir dann bei einer Veräußerung die vollen Steuer-Sätze zahlen, oder?
In diesem Jahr erhielt ich kurz vor Fristende für die Erklärung 2022 noch offene Fragen die ich nach ende der Frist (die mir nicht mal bekannt ist als Laie in Sachen Steuern) beantwortet habe.
4.Können die Umzugskosten (die ja teilweise im Januar und teilweise im September anfallen) vollständig von der Steuer abgesetzt werden oder nur die Umzugskosten im September?
Mehrere Fragen, aber zum gleichen Themengebiet. Ich suche nach Quellen, welche die folgenden Fragen beantworten. Die Quellen sollten seriös sein und dazu geeignet sein, die Frage allein durch Verweis auf jene Quelle zufriedenstellend zu beantworten (einzige Erläuterung: wo genau in der Quelle steht die relevante Info).