Trennungsunterhalt und Nachehelicher Unterhalt eines EU Ausländers
vom 29.9.2006
30 €
Historischer Preis
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Die fiktive Anrechung von Einkommen in diesem Falle ist mir geläufig, aber was, wenn dieser fiktive Betrag deshalb nicht bedient werden kann, weil er sich jeder Tätigkeit verweigert und als 60-jähriger mit erheblichem Auslandsvermögen (Konten kenne ich nicht und kann ich nicht benennen) mit vorgezogener Rente (erhebliche Abschläge von der ohnehin nicht hohen Rente) zur Ruhe setzt? ... Wie kann ich sicher stellen, dass von dem dann allein von ihm geführten offiziellen Konto (Rente) der entsprechende Betrag sicher nach Deutschland monatlich während der Trennung und nach der Scheidung überweisen wird?