Schreiben folgende Nettokaltmiete: 112qm x 6,00€/qm = 672€ Weitere Informationen: - unsere tatsächliche Nettokaltmiete war bis Jan. diesen Jahres 655€ - in der Zeitungsanzeige des Vermieters, durch die wir auf die Wohnung aufmerksam wurden, stand als Wohnungsgröße 115qm - in der Betriebskostenabrechnung (Mitte Juli 2007) für unsere Wohnung veranschlagt der Vermieter 90qm (die Differenz zu den sonst genannten 115qm machte uns nicht stutzig, weil der Vermieter meinte, er kommt uns „bei der Betriebskostenabrechnung wg. der großen Wohnung entgegen“) - auf einem kopierten handschriftlichen Zettel des Vermieters, überreicht begleitend zum Mietvertrag, sind 115qm Wohnungsgröße vermerkt - auf dem Mietvertrag ist die Wohnfläche nicht aufgeführt! Durch eine Beratung eines Rechtsassessors einer Zweigstelle des DMB (Deutschen Mieterbundes) haben wir erfahren, dass es für die Durchsetzung von Forderungen ggü. dem Vermieter entscheidend ist, dass die Wohnfläche ausdrücklich auf dem Mietvertrag steht. ... Ist der Mietvertrag, aufgrund der fehlerhaften Angaben des Vermieters, überhaupt rechtswirksam zustande gekommen?