Krankengeld - falscher/ungerechter Bemessungszeitraum
beantwortet von
Rechtsanwältin Doreen Prochnow / Rostock
Die Krankenkasse hat als Bemessungszeitraum die Monate August, September und Oktober festgelegt. Da laut Krankenkasse meine "eigentliche" Arbeitsunfähigkeit erst ab dem 05.11.18 anfängt. ... Also, darf die Krankenkasse aufgrund dieser Gegebenheit den Oktober für die Berechnung des Krankengeldes nutzen?