Schönheitsreparaturklausel bei Auszug
vom 30.1.2013
60 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Die Kosten der Renovierung werden im Zweifel nach einem Kostenvoranschlag eines vom Vermieter benannten Malerfachgeschäftes ermittelt. Die Selbstdurchführung der erforderlichen Schönheitsreparaturen bleibt dem Mieter unbenommen. (4) Die Kosten kleiner Instandhaltungen, die während der Mietdauer erforderlich werden, sind vom Mieter zu tragen, soweit die Schäden nicht vom anderen Vertragspartner zu vertreten sind. ... 3.Da der Vermieter noch meine komplette Kaution besitzt habe ich Bedenken, dass er eine Malerfirma mit dem Streichen des Wohnzimmers beauftragt und ich für die Kosten aufkommen muss.