Widerruf eines Kaufvertrages
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Holger Traub, Dipl. Kfm. / Stuttgart
Eine Frau beauftragt ihren Ehemann ein Inserat zum Verkauf eines in ihrem Besitz befindlichen Kfz in einer Onlineplattform zu schalten. ... Der Händler teilt dem Ehemann mit, dass er das Kfz kaufen möchte. ... Der Anrufer drängt den Ehemann nun zu einem Vertragsabschluss, in dem er ihm eine eMail sendet die einen Kaufvertrag darstellen soll, und fordert den Ehemann auf, die fehlenden Angaben, nämlich Namen und Adresse der Eigentümerin, nachzutagen und dieses Mail zurückzusenden, was der Ehemann auch tut.