Kündigung/Arbeitsrecht
beantwortet von
Rechtsanwalt Raphael Fork / Dortmund
Zudem ist vertraglich vereinbart, dass dieser Dienstvertrag neben Tod usw. nur durch fristlose Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes nach § 626 BGB gekündigt werden kann, wobei als wichtiger Grund definiert ist: Nur ein Grund, der bei einem Beamten zur Entfernung aus dem Dienstverhältnis führen würde.