Prüfung Arbeitsvertrag - speziell die Wettbewerbsklausel
vom 28.3.2008
70 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Manfred A. Binder / München
Eine gesetzliche oder sonstige Verlängerung der Kündigungsfrist zugunsten des Arbeitnehmers wirkt gleichermaßen zugunsten des Arbeitgebers. (3) Regelmäßige Arbeitszeit Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden (Montag bis Freitag). ... Urlaub, der nicht innerhalb dieser Frist genommen wird, verfällt ohne Kompensation. ... Ist aus gesetzlichen oder sonstigen Gründen die Kündigungsfrist zugunsten der Angestellten verlängert, so gilt die Verlängerung im gleichen Maße auch für die Arbeitgeber.