Ehefrau erscheint, Ihr wird gesagt, die unbefristete Niederlassungserlaubnis sei erloschen, diese wird im Pass als ungültig gestempelt und ihr wird seit dem bis heute jeweils eine 6-monatige Aufenthaltserlaubnis ausgestellt. Die Ehefrau erfährt nun (Mitte 2017), dass die Ausländerbehörde der Stadt B wohlmöglich rechtswidrig die unbefristete Niederlassungserlaubnis für erloschen erklärt hat (Anfang 2009). Die Ausländerbehörde der Stadt B vertritt heute den Standpunkt, dass, unabhängig von der rechtmäßigen Rechtslage, die unbefristete Niederlassungserlaubnis im Jahr 2009 erloschen ist und dies damals so festgestellt wurde.