Weiterhin muss erst die Altlast, also das Haus verkauft oder versteigert werden, bevor man Anspruch erhalten kann ! Soweit ich weiss, gibt es ein Gesetz, was einen eine Überschreibung des Hauses an den Staat ermöglichen kann. Wenn man so eine Altlast wie ein Kotz zu tragen hat und daraus keine Mieten mehr erzielen kann aber aufgrund des Zustandes, dass einen das Haus formal noch gehört, auch keine Zuwendungen vom Staat bekommen kann, würde man in der Zwickmühle stizen !