Sehr geehrter Ratsuchender,
einen Anspruch auf einen Anteil der Darlehenszinsen haben Sie nicht, da nur Sie allein der Darlhensnehmer sind . Ein Gesamtschuldnerausgleich kommt daher nicht in Betracht. Diesen Anspruch hätten Sie hingegen gehabt, wenn beide Eheleute Darlehensnehmer gewesen wären.
Jedoch haben Sie, und insoweit gehe ich bereits auf Ihre Frage 3 ein, einen Nutzungsentschädigungsanspruch gegen Ihre getrenntlebende Ehefrau, da diese nunmehr auch Ihren Vermögenswert allein nutzt.
Das Haus können Sie alleine nicht los werden. Da es im Miteigentum steht, können Sie nur gemeinsam mit Ihrer Frau das Haus verkaufen. Können Sie sich aber über den Übernahmebetrag nicht einigen und stimmt Ihre Frau auch einem Verkauf nicht zu, bleibt nur eine Veräußerung im Wge der Teilungsversteiguerng. Nur so kann das Haus auch gegen den Willen des anderen veräußert werden.
Da die Teilungsversteigerung aber voraussichtlich einen finanziellen Verlust darstellen würde, sollten Sie dieses Ihrer Frau deutlich machen und diese doch noch zu einem Umdenken bewegen.
Mit freundlichenn Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle