Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Zweitmeinung zu folgendem Sachverhalt. - Geldeingänge Verwandtendarlehen: per Dauerauftrag: 23.1.:300 € (zugleich automatisches Enddatum); Überweisung 12.3.:300 - ALG-Antrag 25.1. mit Kontoauszüge letzte drei Monate - Abgelehnt 10.2. per eMail, kein Rechtsbehelfsbescheid - Daraufhin Bareinzahlung: 11.2.: 1600€ durch Mutter einbezahlt, ebenfalls Darlehen , aufgrund Kündigung Dispo i.H.v. -1000 und Ablehnung ALG-Antrag. - Bewilligung ALG-Antrag am 24.2. durch RA-Hilfe rückwirkend bis einschl. Januar., Ablehnung war nachweißbarer Amtsfehler (schriftlich; falsche Auslegen § 7 SGB II) - Bewilligungsbescheid weist 300 € als Einkommen für gesamten Bewilligungszeitraum aus d.h., Bewilligung von SGB-Leistungen i.H.v. 400 €, Verwandtendarlehen bisher nicht akzeptiert, Erklärung wird vom Antragssteller bzw. Verwandten gefordert. - Erklärung wird abgegeben durch Antragssteller durch punktuelle(Tagesbezogene) Kontoauszüge für 23.11, 23.12., 23.1., 15.3. und (!)