Für folgenden Sachverhalt bitte ich einen Experten (der vl. einen solchen Fall auch schon bearbeitet und übernommen/geführt hat) um Stellungnahme und Vorgehensweise: - Ein Fahrzeughändler aus Österreich (nur Neu- und Jahreswagenhändler von deutschen Premiummarken) kauft bei einem deutschen Fahrzeughändler (langjährig im Geschäft) ein neuwertiges unbeschädigtes unfallfreies (lt.Kaufvertrag) Fahrzeug (Alter zum Kaufzeitpunkt 5 Monate, Kaufpreis 28.000.- (entspricht damaligem echten Marktwert !) ... Der Wagen wurde nicht vor Ort besichtigt, alle Absprachen und Infos zum Fzg wurde via mail und Telefon vom deutschen Händler übermittelt und bestätigt. - Da beide Parteien Fzg-Händler sind, wird branchenüblich die Gewährleistung im Kaufvertrag ausgeschlossen. - Der österreichische Händler zahlt den Wagen komplett via Banküberweisung an den deutschen Händler und lässt den Wagen via Spedition zu Ihm nach Österreich verbringen. - Es werden österreichische Papiere erstellt und der Wagen ca 10Tage nach Kauf in Österreich neu auf den österreichischen Händler zugelassen, da der Wagen bis zu einem Verkauf zur Eigennutzung in der österr.Firma verwendet werden soll. - ca. 3 Monate später wird der Wagen von der österr.