Herabstufung und Berufsbedingte Aufwendungen
vom 8.1.2017
58 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Ich bin geschieden seit dem 06/2015, Jetzt Steuerklasse I, habe 1,5 Kinderfreibeträge, monatliches Nettoeikommen 3.617€. Die Kinder: Kind 1: 14 Jahre Kind 2: 13 Jahre Kind 3: 10 Jahre Ich zahle seit dem ich das eheliche Haus in 01/2014 verlassen habe Kindesunterhalt für meine drei Kinder in der Stufe 7 (136%), die entsprechenden Titel beim Jugendamt hatte ich 01/2014 unterschrieben. Bisher habe ich weder berufsbedingte Aufwendungen noch eine Herabstufung geltend gemacht.