Nachdem wir gemeinsam den Vertrag mit dem Softwarehaus verhandelt haben, habe ich mein Festpreis-Angebot für die Projektleitung abgegeben. ... In meinem Vertrag mit dem Kunden ist eine explizite Zeitbegrenzung nicht erwähnt, aber da wir den Vertrag mit dem Softwarehaus gemeinsam verhandelt haben, bin ich davon ausgegangen, dass auch ich als Dienstleister mich darauf verlassen kann, dass die vereinbarte Realisierungsdauer auch für unseren Vertrag gilt. ... Er will davon nichts wissen, verweist darauf, dass der Vertrag zwischen ihm und mir keine explizite Zeitgrenze enthält und argumentiert, auch ein gemeinsam mit dem Softwarehaus verhandelter Vertrag mit darin festgeschriebener 9- bis 12-monatiger Realisierungsdauer sei für seinen Vertrag mit mir nicht bindend.