Vertragsstrafe Arbeitsvertrag
vom 30.8.2023
für 51 €
beantwortet von
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler / Merzig
In dem Arbeitsvertrag, den ich vorliegen habe, ist von einer Vertragsstrafe die Rede, wenn ich den Vertrag nicht antrete. Muss ich diese auch zahlen, wenn ich den Vertrag nicht unterschrieben habe, diese Stelle aber absage?