2.)Es ist unzumutbar, dass mein Vater insgesamt ca. 1400km zurücklegen soll, um das Fahrzeug in Chemnitz abzugeben und ein paar Tage später wieder abzuholen, und dass er für die Dauer der Reparatur einen Leihwagen zahlen muss 3.)Es gab bereits mehrere Versuche im Ford - Autohaus Schweinfurt, einer sicher kompetenten Ford-Werkstatt Meine Fragen sind: - Besteht in diesem Falle Recht auf Wandlung?