Unsere Tochter war in Bonn von 2006 bis 2011 in einer Kita und ist seit Sept/2011 in einer OGS. ... Zur Chronologie: - Änderungsbescheid der Stadt Bonn vom 21.2.2008; Beitragsstufe 4 (115,04 €) aufgrund unserer Mitteilung der Einkommenserwartung für 2008 am 20.1.2008; - Änderungsbescheid der Stadt Bonn vom 1.8.2008; Beitragsstufe 4 (116,00 €); - am 23.4.2009 Anfrage von uns an die Stadt Bonn, ob sich der Beitrag ändert, da wir seit Anfang 2009 getrennt leben (offiziell seit Mai 2009; die Betreuung unserer Tochter erfolgt zu gleichen Teilen); - die Stadt antwortet am 5.5.2009 mit der Bitte, die Einkommensnachweise ab Jan 2009 vorzulegen; - am 2.6.2009 wiederholte Mitteilung an die Stadt über unsere tatsächlichen Einkommen 2008 und erwartetes Einkommen 2009; - am 22.2.2010 Schreiben der Stadt Bonn zur beabsichtigten Neufestsetzung des Elternbeitrags auf Grundlage unserer Einkommensnachweise für 2008 und 2009 auf Stufe 5 (Erhöhung) mit der Gelegenheit zur Anhörung; die Stadt bezieht sich im Schreiben auf unsere Mitteilung im Juni 2009 und bittet um Entschuldigung, dass sie erst jetzt auf die Angelegenheit zurückkommen; - am 23.3.2010 findet auf unseren Wunsch ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Bearbeiterin der Stadt statt; wegen Zahlungsunfähigkeit (Verbraucherinsolvenz ist beabsichtigt) und geringem Einkommen eines Elternteils können wir den nachgeforderten Betrag nicht sofort zahlen; Ergebnis des Gesprächs: Wir sollen nochmals die aktuellen Einkommensnachweise bis 15.4.2010 vorlegen und dann soll alles nochmals neu berechnet werden, ein Bescheid soll erstellt werden auf dessen Grundlage dann Ratenzahlung vereinbart werden kann. - am 15.4.2010 Vorlage unserer aktuellen Einkommensnachweise und der Nachweise von 2009 bei der Stadt; - Änderungsbescheid der Stadt Bonn vom 22.7.2010; Beitragsstufe 4 (128,00 €) ab 8/2010 bis 7/2011; (bis dahin hatten wir regelmäßig 116,00 € gem. letzten Bescheid gezahlt); - Bescheid der Stadt Bonn vom 28.7.2011; Beitrag Stufe 4 (100,00 €) für OGS ab 8/2011 sowie die Bitte bis 30.8.2011 aktuelle Einkommensnachweise und Steuerbescheid von 2010 vorzulegen; Am 29.8.2011 wurden die Nachweise von uns vorgelegt. - am 17.11.2011 Schreiben der Stadt Bonn zur beabsichtigten Neufestsetzung des Elternbeitrags auf Grundlage unserer Einkommensnachweise für 2008, 2009, 2010 und 2011 auf jeweils Stufe 5 (Erhöhung) mit der Gelegenheit zur Anhörung; Gesamtbetrag der Nachforderung: ca. 3.000 €; In der Satzung der Stadt Bonn zum Elternbeitrag http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kind_jugend_familie/kindergarten/09988/index.html?