Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

2.960 Ergebnisse für tochter einkommen

Fachanwalt Familienrecht-Fragen zur Scheidung, Ehevertrag und spezielle Fragen dazu.
vom 6.11.2011 88 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Unser Einkommen Mein netto-Jahres-durchschnitt-Einkommen ist 2350,-Euro. Das Netto-Jahres-durchschnitt-Einkommen meiner Ehefrau ist 800,-Euro. ... Finanzelle Verpflichtungen 1)Ich habe eine Tochter 16 Jahre aus erster Ehe und muss 377,- Euro Unterhalt für meine Tochter bezahlen (bis meine Tochter das Fachabitur 2013 abgeschlossen hat).
Ehescheidung, Unterhalt bei Ehe von kurzer Dauer
vom 19.2.2009 50 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Wir haben gemeinsam eine Tochter, geb. 14.07.2003. ... Er lebt finanziell mehr als gut, ich habe durch die Betreuung unserer Tochter (kommt dieses Jahr zur Schule) nicht die Möglichkeit, mich beruflich so zu verwirklichen wie er.
Nachforderung Elternbeitrag aus 4 Jahren trotz regelmäßiger Änderungsmeldung
vom 15.12.2011 60 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Unsere Tochter war in Bonn von 2006 bis 2011 in einer Kita und ist seit Sept/2011 in einer OGS. ... Zur Chronologie: - Änderungsbescheid der Stadt Bonn vom 21.2.2008; Beitragsstufe 4 (115,04 €) aufgrund unserer Mitteilung der Einkommenserwartung für 2008 am 20.1.2008; - Änderungsbescheid der Stadt Bonn vom 1.8.2008; Beitragsstufe 4 (116,00 €); - am 23.4.2009 Anfrage von uns an die Stadt Bonn, ob sich der Beitrag ändert, da wir seit Anfang 2009 getrennt leben (offiziell seit Mai 2009; die Betreuung unserer Tochter erfolgt zu gleichen Teilen); - die Stadt antwortet am 5.5.2009 mit der Bitte, die Einkommensnachweise ab Jan 2009 vorzulegen; - am 2.6.2009 wiederholte Mitteilung an die Stadt über unsere tatsächlichen Einkommen 2008 und erwartetes Einkommen 2009; - am 22.2.2010 Schreiben der Stadt Bonn zur beabsichtigten Neufestsetzung des Elternbeitrags auf Grundlage unserer Einkommensnachweise für 2008 und 2009 auf Stufe 5 (Erhöhung) mit der Gelegenheit zur Anhörung; die Stadt bezieht sich im Schreiben auf unsere Mitteilung im Juni 2009 und bittet um Entschuldigung, dass sie erst jetzt auf die Angelegenheit zurückkommen; - am 23.3.2010 findet auf unseren Wunsch ein persönliches Gespräch mit der zuständigen Bearbeiterin der Stadt statt; wegen Zahlungsunfähigkeit (Verbraucherinsolvenz ist beabsichtigt) und geringem Einkommen eines Elternteils können wir den nachgeforderten Betrag nicht sofort zahlen; Ergebnis des Gesprächs: Wir sollen nochmals die aktuellen Einkommensnachweise bis 15.4.2010 vorlegen und dann soll alles nochmals neu berechnet werden, ein Bescheid soll erstellt werden auf dessen Grundlage dann Ratenzahlung vereinbart werden kann. - am 15.4.2010 Vorlage unserer aktuellen Einkommensnachweise und der Nachweise von 2009 bei der Stadt; - Änderungsbescheid der Stadt Bonn vom 22.7.2010; Beitragsstufe 4 (128,00 €) ab 8/2010 bis 7/2011; (bis dahin hatten wir regelmäßig 116,00 € gem. letzten Bescheid gezahlt); - Bescheid der Stadt Bonn vom 28.7.2011; Beitrag Stufe 4 (100,00 €) für OGS ab 8/2011 sowie die Bitte bis 30.8.2011 aktuelle Einkommensnachweise und Steuerbescheid von 2010 vorzulegen; Am 29.8.2011 wurden die Nachweise von uns vorgelegt. - am 17.11.2011 Schreiben der Stadt Bonn zur beabsichtigten Neufestsetzung des Elternbeitrags auf Grundlage unserer Einkommensnachweise für 2008, 2009, 2010 und 2011 auf jeweils Stufe 5 (Erhöhung) mit der Gelegenheit zur Anhörung; Gesamtbetrag der Nachforderung: ca. 3.000 €; In der Satzung der Stadt Bonn zum Elternbeitrag http://www.bonn.de/familie_gesellschaft_bildung_soziales/kind_jugend_familie/kindergarten/09988/index.html?
Familienrecht - Schweiz/Deutschland
vom 2.11.2014 53 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Sehr geehrtes Anwälte Team, Ich lebe in Deutschland, meine Ex Frau mit beiden Töchtern seit einem Jahr in der Schweiz. ... Müsste ich mit meinem deutschen Einkommen höheren Unterhalt zahlen weil die Lebenshaltungskosten in der Schweiz höher sind als in Deutschland?
Mündliches Darlehen?
vom 8.9.2005 15 € Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von Rechtsanwalt
Als Zeugin steht in der Klageschrift ihre Tochter (meine Exfrau). ... Sollte der Richter tatsächlich diese Lügen glauben,spielt es dabei dann eine Rolle, dass das Geld während der Ehe geflossen ist, das Bafög wenn dieses Geld nicht geflossen wäre längst in der Ehezeit (nur mein Einkommen!!!)