Mietvertrag im Studentenwohnheim
vom 19.3.2009
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Ich wüsste gerne, ob die fristlose Kündigung gilt und ich nunmehr innerhalb von 12 Tagen meine Wohnung zu räumen habe, da bereits einmal eine Verlängerung des Mietvertrages (von September 2008 - Ende September 2009) ohne gültige Immatrikulationsbescheinigung des Hochschulbereichs Köln vorgenommen wurde.