Änderung von 40h auf 48h-Woche + Art und Weise des Urlaubnehmens
vom 11.1.2013
50 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, mein Arbeitgeber ist eine Autovermietung an einem internationalen Flughafen in Deutschland. ... Ein Ausgleich für Feiertage erfolgt nicht mehr, sie sind mit der Freizeit abgegolten Da so im Jahresmittel weniger Stunden gearbeitet werden als man müsste, steht es dem Arbeitgeber zu, den Mitarbeiter bei Bedarf entsprechend seiner "Minustage" zusätzlich einzusetzen. ... Zudem steht im Arbeitsvertrag, dass sich der Urlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz richtet (28 Arbeitstage).