Beschäftigung bei Ausländern, Zustimmung Agentur für Arbeit
vom 1.6.2012
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin Drittstaatsangehöriger. zwischen 2009 und 2011 war mein Aufenthalt in Deutschland unter § 16 Abs.1, trotzdem dürfte ich als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der Uni (75% Stelle) für 1 Jahr und 9 Monate arbeiten. Als ich mit dem Studium fertig war, habe ich eine Beschäftigung angefangen (volle Stelle) und mein Aufenthalt ist unter § 18 Abs. 4.