Werbungskosten - in welcher Form sind diese kosten absetzbar?
im jahre 2005 wurde eine stiftung im benachbarten ausland gegründet. die bei der gründung anfallenden kosten wurden in der steuererklärung als werbungskosten geltend gemacht. das finanzamt hat diese in der steuererklärung gestrichen, d.h sie blieben im einkommenssteuerbescheid unberücksichtigt. es wurde einspruch erhoben. auf diesen einspruch antwortete das finanzamt am 10.5.2011 zu diesen kosten wie folgt:"die gründungskosten samt nebenkosten (gründungsgebühr, verwaltungsgebühr, hinterlegungs- und beglaubigungsgebühr, einrichtungshonorar) im jahre 2005 sind anschaffungskosten auf das kapitalvermögen und keine werbungskosten, sondern vermögensaufwendungen ohne einkommensteuerliche auswirkung. dazu zählen auch die fahrtkosten". >ist diese aussage richtig bzw. in welcher form sind diese kosten absetzbar? ... > waren bis inkl. 2008 diese kosten nicht voll absetzbar?