Kauf eines gestohlenen Kfz
vom 11.8.2005
25 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Da auch die Vertragswerkstatt erhebliche Zeit gebraucht hat um festzustellen, daß das Fahrzeug nicht zum Fahrzeugbrief passt, gehe ich davon aus, dass das Autohaus mir nicht wissentlich ein gestohlenes Auto verkauft hat. ... In den nächsten Tagen ist eine polizeiliche Untersuchung des Fahrzeugs geplant und ggf. wird das Fahrzeug dann beschlagnahmt.