Ist man als Mieter vor unrechtmäßiger Kündigung geschützt?
vom 23.2.2010
35 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Mit dem bevorstehenden Auszug des Mitbewohners habe ich festgestellt, dass hier ziemlich viele Möbel in der Wohnung sowie der halbe Dachraum mit Möbeln der Vermieterin zugestellt ist.Ich habe Sie darauf aufmerksam gemacht, dass Sie bitte diese aus der Wohnung räumen sollte, ansonsten würde ich eine Mietminderung erwirken und auch keine Kaution überweisen, dementsprechend habe ich auch auf einige festgestellte Mängel, und durch den zeitlich frischen Einbau von neuen Fenstern notwendige Malerarbeiten aufmerksam gemacht. Anstatt professionell zu antworten, hat sie mir mit fristloser Kündigung gedroht, ich sollte Ihr einen Schlüssel wiedergeben, und die zweite Version des Mietvertrages , also Ihre Version von beiden Mietparteien unterschrieben sofort zusenden.