Ausstieg aus Mietvertrag mit 3jähriger Kündigungsfrist
vom 21.7.2018
30 €
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Das Problem: die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist für die Dauer von 3 Jahren seit Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. ... Die ordentliche Kündigung des Mietvertrages ist für die Dauer von 3 Jahren seit Abschluss des Mietvertrages für beide Parteien ausgeschlossen. Eine ordentliche Kündigung kann frühestens zum Ablauf dieser Zeit mit den gesetzlichen Fristen erklärt werden. 2) Endet das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter bis zum Ablauf der vereinbarten Mietzeit bzw. bis zu dem Zeitpunkt, zu dem eine ordentliche Kündigung durch den Mieter wirksam geworden wäre, für alle Mietausfälle, die durch das Leerstehen der Mieträume oder dadurch entstehen, daß im Falle der Neuvermietung nicht die bisherige Miete erzielt werden kann. § 546 a BGB bleibt unberührt. 3) Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Mietsicherheit in Höhe von X.XXX,00 Euro auf das vorbenannte Konto zu leisten.