guten abend, mit meinem pkw fuhr ich am abend (einen gewohnten weg )nachhause,die gegenfahrbahn teilt sich vor mir liegend von 2spurig auf 1 spurig, ich war in der annahme ich bin schon auf der einfädelspur zur autobahneinfahrt(noch auf der hauptstrasse fahrend). dies ist in in einer gr. kurve , sehr unübersichtlich und auch unfallträchtig) plötzlich kam mir ein pkw entgegen, der in schnellem tempo aus der autobahnausfahrt-fädelspur kam, ich konnte trotz vollbremsung den frontalzusammenstoss nicht mehr verhindern(mein pkw stand schon als es zum aufprall kam. mir wurde erst nach dem aufprall bewusst , das ich mich im gegenverkehr befand. meine beifahrein(ehefrau) wurde dabei verletzt,beide airbags wurden ausgelöst) sowie die beifahrerin des anderen pkw`s wurde verletzt(in diesem pkw wurde kein airbag ausgelöst)(auch ich erlitt einen rippenbruch, ohne mich in ärztl. behandlung zu begeben) ich überzeugte mich sofort ob es weitere verletzte gab, dies wurde erstmal verneint, und ich war froh! beide pkw`s sind wahrscheinlich wirtschaftl. totalschaden(leider beide pkw`s nur teilkasko).beide beifahrerinnen per feuerwehr ins krhs zur ersten hilfe,--- nä. tag nach meinem anruf beim geschädigten , zum glück nur die beifahrerin durch schleudertrauma verletzt. beschuldigung:ich fuhr mit meinem pkw auf die li. fahrbahnseite und stieß mit entgegenkommenden pkw zusammen. durch mein verhalten verursachte ich einen unfall mit sachschaden und führte eine fahrlässige körperverletzung anderer verkehrsteilnehmer herbei. BESCHULDIGTEN_ÄUßERUNG Frage: soll ich mich schriftl. äußern?