Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Sie müssen vorliegend bei beiden Punkten überhaupt nichts ankreuzen. Weder Ihnen noch dem Unfallgegner wird eine Straftat vorgeworfen, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit. Im Bußgeldverfahren gibt es keinen Strafbefehl und auch keine Einstellung gegen Geldauflagen. Lassen Sie die Punkte daher einfach offen.
Wenn Sie hier den Sachverhalt noch einmal schildern und es tatsächlich so ist, dass der Unfallgegner nicht gewartet hat, obwohl auf seiner Spur ein Lkw geparkt hat, sollte hier grds. auch kein Bußgeld verhängt werden. Allerdings hat die Polizei dies vor Ort scheinbar anders gewertet, ggf. ist sie auch der Meinung, dass Sie auf Ihre Vorfahrt beharrt haben und den Unfall durch Bremsen/Ausweichen hätten verhindern können.
Um dies beurteilen zu können, wäre letztlich eine Akteneinsicht erforderlich. Grundsätzlich ist diese sowieso immer zu empfehlen, bevor man sich äußert, zumal sich das Bußgeldverfahren ja auch auf die Schadenregulierung auswirken kann. Wenn Sie Ihren Sachschaden (vollständig) ersetzt haben wollen, sollten Sie über eine anwaltliche Beauftragung nachdenken. In diesem Rahmen kann dann auch eine Akteneinsicht beantragt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt
Antwort
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Vielen Dank für die hilfreiche Rückmeldung.
Ich habe meinen Schaden nicht reguliert, da es lediglich ein Streifen am Spiegel war und poliert werden konnte. Der andere Fahrer behaarte aber darauf, dass ich gegen seinen Spiegel gefahren bin, obwohl er parallel zum LKW auf meiner Spur stand. Die Polizei hat überhaupt nicht danach gefragt, in welcher Höhe die Berührung stattfand und der andere Fahrer bewegte sein Auto , bevor die Polizei kam.
Viele Grüße
Es ist in solchen Fällen natürlich immer ärgerlich, wenn man keine Zeugen hat, die den Vorfall bestätigen können und der Unfallgegner eine andere Ansicht zum Unfallhergang mitteilt.
Es ist am Ende wie dargestellt ggf. leichter zu reagieren, wenn man in Kenntnis der Akte falsche Darstellungen ausräumen kann.
Ohne diese können Sie den Unfall nur so gut wie möglich aus Ihrer Sicht darstellen, ggf. noch einmal verbunden mit einer Skizze, Fotos von der Unfallstelle o.ä. in der Hoffnung, dass das Bußgeldverfahren dann eingestellt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt