Ich habe den Werkstattleiter aufgefordert, mir bis Ende diesen Monats mitzuteilen - wo sich die Uhr nun befindet - welche Staatsanwaltschaft eine Beschlagnahme angeordnet hat - wie das Aktenzeichen lautet - unter Angabe welcher Gründe der Hersteller verlangt hat, dass die Uhr zur deutschen Niederlassung gesandt wird. ... Ich würde erneut Frist zur Herausgabe meines Eigentums stellen und danach meinerseits Strafanzeige gegen den Vertragshändler stellen sowie eine Verlustanzeige beim Hersteller, der angeblich die Uhr einbehält, machen. 2.) Gesetzt den Fall, dass tatsächlich der Hersteller die Uhr einbehalten würde, aber ohne hierzu mit deutschen Behörden in Kontakt getreten zu sein: Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, die sowas zuließe?