Wettbewerbsverbot und Karenzentschädigung
vom 11.2.2010
20 €
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Dem Arbeitnehmer wird für die Einhaltung des einjährigen nachvertraglichen Wettbewerbsverbotes eine Karenzentschädigung in Höhe von 60 % des Jahresgrundgehaltes gezahlt. Im Übrigen sind die dem Arbeitgeber hierdurch entstehenden Nachteile mit seinem Jahresgrundgehalt abgegolten. ... Bzw. bis wann muss der Arbeitgeber darauf verzichten?