In meinem Vertrag steht folgendes. §9 Beendigung des Arbeitsverhältnisses Das Arbeitsverhältnis endet -durch Kündigung (ordentliche als auch außerordentliche Kündigung), -durch Abschluss eines Aufhebungsvertrages, -mit Ablauf des Monats, der dem Monat vorausgeht, ab dem der Arbeitnehmer Anspruch auf Erhalt der gesetzlichen Altersrente hat oder -in dem Fall, dass durch den Bescheid eines Rentenversicherungsträgers festgestellt wird, dass der Arbeitnehmer auf Dauer erwerbsunfähig ist, mit Ablauf des Monats, in dem der Bescheid zugestellt wird.