erweiterter Kündigungsschutz
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Kenntnisstand: ab 10 1/4 Beschäftigten gilt erweiterter Kündigungsschutz - Kündigung dann nur nach vorheriger Abmahnung. Auszubildende Medizinische Fachangestellte zählen bei einer Arztpraxis nicht mit. Frage: zählen bei der Berechnung Weiterbildungsassistenten im Fach Allgemeinmedizin mit?