Rechtlich gesehen darf mein Vermieter mir wohl nicht aufgrund eines Wasserschadens den Mietvertrag kündigen, da er mich aber trotzdem nicht weiter unter seinem Dach wohnen haben möchte, weil er anscheinend in mir eine potenzielle Gefahrenquelle für seine Eltern sieht, forderte er mich schriftlich (per Einschreiben mit Rückschein in doppelter Ausführung - eine an mich und eine an meine Eltern!) auf, selbst zu kündigen und dabei die Kündigungsfrist von 3 Monaten einzuhalten. ... Da mein Vermieter und meine Eltern sich sehr gut und viele Jahre kennen und ich nicht möchte, daß diese Bekanntschaft unter der ganzen Situation leidet, habe ich unter Verwendung der gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfrist von 3 Monaten rechtzeitig zum 30.11.2010 den Mietvertrag schriftlich gekündigt.