Kfz-Werkstatt: Verletzte Beratungs- und Aufklärungspflicht
vom 23.12.2016
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Nun kam es vorletzte Woche wiederzu einem Ausfall der Heizung, sodass mein Partner am nächsten Tag sofort zum Händler/Werkstatt fuhr, um das Problem begutachten zu lassen. ... Es gab bereits ein 2-stündiges Gespräch mit dem Leiter des Hauses, da wir sofort angeführt haben, dass die erste Beratung bzgl. des Schadens ja wohl falsch gewesen sei, wenn das Auto dann doch einen kapitalen Motorschaden davon getragen hat. ... Einen Neuwagen zu kaufen war für uns keine leichte Entscheidung und deshalb haben wir bisher immer lieber zweimal nachgefragt als einmal zu wenig.