Mietzahlungsverzug
vom 4.2.2009
100 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Im Januar wurde gar keine Zahlung geleistet, und dasselbe ist für Februar zu erwarten. 1) Gehe ich Recht in der Annahme, dass mir gemäß <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 543 BGB: Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">BGB § 543 Absatz 2</a> das Recht zusteht, eine außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund auszusprechen? ... Kann diese Person eine Auslagenpauschale oder Kosten, die durch die Ausführung der Tätigkeit entstehen, geltend machen? ... Ich denke es ist am besten, dies relativ zügig nach der fristlosen Kündigung zu tun, oder nicht?