Inkassobüro, wie folgt zusammen: 1.Hauptforderung = 403,00 € 2.Gläubigerspesen = 5,95 € 3.10 % Zinsen vom 10.08.06 bis 10.05.07 = 42,67 € 4.Anwaltgebühren = freigelassen 5.Unsere Gebühr und Auslagen, gem.§§ 286,284,BGB = 85,20 € 6.19 % Mwst. aus EUR 85,20 = freigelassen ________ Gesamtforderung = 536,82 € abzügl.Zahlg.bis 10.05.07 = 50,00 € ________ Rest-/Gesamtforderung = 486,82 € ======== Teilzahlungen werden nach § 367 Abs. 1 BGB zunächst auf Kosten und Zinsen verrechnet. ... Sind die anderen Positionen der Rechnung korrekt (insbesondere Pkt. 5)? Können die freigelassenen Pos. 4-6 mir noch in Rechnung gestellt werden?