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Felgenschaden Autovermietung Selbstbeteiligung viel höher als Schaden

21. Mai 2025 09:24 |
Preis: 30,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Nach der Rückgabe eines Mietwagens außerhalb der Geschäftszeiten wurde ein 6cm großer Kratzer an einer Alu-Felge (Mittelklassewagen Citroen C4) festgestellt und uns zur Last gelegt. Die Videoaufnahmen die ich zu meiner Entlastung bei der Abgabe gemacht habe sind leider zu dunkel und zeigen genau die Felge nicht im Detail...
Was mich massiv ärgert ist, dass für eine geschätzte Schadenshöhe von 15-50Euro Felgenreparatur oder wenn man es auf die Spitze treiben will eine neue Alufelge für 200€ die komplette Selbsbeteiligung von 1050€ abgebucht wurde.
Nun meine Frage:
Ist dieses Vorgehen rechtens oder habe ich ein Anrecht auf Schadensrechnung und die Möglichkeit nur diese zu begleichen (wegen mir inkl. Gutachter und Bearbeitungsgebühr).
Der Vertrag lautet "Selbstbeteilung pro Schadensfall" und nicht Beteiligungspauschale oder so etwas.

Vielen Dank für eine schnelle Antwort.

21. Mai 2025 | 09:55

Antwort

von


(1621)
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Sehr geehrter Ratsuchender,

lassen Sie mich Ihre Frage wie folgt beantworten.

Dass Ihnen die komplette Selbstbeteiligung abgebucht wurde, ist dann nicht rechtens, wenn der Schaden geringer ist.

"Selbstbeteilung pro Schadensfall" bedeutet nicht Beteiligungspauschale. Da haben Sie vollkommen Recht.

Sie können zwar keine Rechnung verlangen, weil die Firma auch fiktiv abrechnen, d.h. die Kosten erstattet verlangen darf, die für die Schadensbeseitigung erforderlich sind (§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB).
Das Schaden muss Ihnen aber belegt werden, z.B. durch einen Kostenvoranschlag.
In den AGB wird es aber beispielsweise eine Bearbeitungspauschale geben.

Bestehen Sie auf Nachweis des angeblich von Ihnen entstandenen Schadens.

Nicht jede Verschlechterung der Mietsache ist übrigens ein Schaden (vgl. § 538 BGB).

(Im Übrigen könnten Sie aber bereits in Zweifel ziehen, dass Sie überhaupt einen Schaden verursacht haben. Der Kratzer kann ja auch nach Ihrer Besitz-/Mietzeit entstanden sein.)

Mit freundlichen Grüßen

Peter Eichhorn
Rechtsanwalt


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