Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
zunächst möchte ich mich für Ihre gestellte Frage bedanken und diese in Anbetracht Ihres geschilderten Sachverhalts und Ihres Einsatzes kurz wie folgt beantworten.
Ich kann Ihnen nur raten, sich mit einem Anwalt Ihres Vertrauens in Verbindung zu setzen. Anhand Ihres geschilderten Sachverhalts hat werde die Autovermietung noch das Inkassounternehmen gegen Sie ein fällige und einredefreie Forderung.
Sie schreiben, dass die Versicherung Ihnen das Fahrzeug über die Autovermietung zur Verfügung gestellt hat. Dann spricht vieles dafür, dass auch die Versicherung Vertragspartner geworden ist. Genau kann dies aber nur festgestellt werden, wenn ich Einblick in Ihre Unterlagen erhalte.
Die Zinsen sind mit 10% zu hoch angesetzt.
Zumal Sie bereits ein Teil des Betrages rückerstattet haben.
Es ist bisher auch nicht ersichtlich, woraus die Anwaltsgebühren, die nicht einmal beziffert wurden, resultieren sollen.
Die geltend gemachten Gebühren des Inkassounternehmens müssen detailliert erläutert werden.
Auch bei der Regulierung des Unfallschadens rate ich Ihnen dringend, einen Anwalt zu beauftragen.
Zu dem Unfall wird es ein polizeiliches Ermittlungsverfahren geben. In dieses Erhalten Sie jedoch nur über einen Anwalt Akteneinsicht. Sollte sich aus der Ermittlungsakte ergeben, dass der Unfallgegner die Schuld am Unfall trägt, was bei Rückwärtsfahren vermutet wird, dann hat die Versicherung für sämtliche Kosten im Übrigen auch für Ihre Anwaltskosten aufzukommen.
Gerne lade ich Sie zu einem Blick auf meine Homepage ein, dort erhalten Sie weitere Informationen zum Thema Unfall.
Für eine Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Sascha Kugler
Rechtsanwalt
Zum Abschluss möchte ich Sie noch auf Folgendes ausdrücklich hinweisen:
Diese Auskunft umfasst die wesentlichen Gesichtspunkte, die in Fällen der geschilderten Art im Allgemeinen zu beachten sind.
Insbesondere bezieht sich diese Auskunft lediglich auf die Informationen, die mir Rahmen der Sachverhaltsschilderung zur Verfügung stehen. Eine umfassende Sachverhaltsermittlung ist für eine umfassende verbindliche Beratung unerlässlich. Deshalb weise ich Sie ausdrücklich daraufhin, dass diese Leistung nicht im Rahmen der Online-Beratung erbracht werden kann.
Bitte beachten Sie auch bei der Beantwortung Ihrer Nachfrage. Die vorstehende summarische Lösung ist beschränkt durch die von Ihnen gegebenen Informationen. Außerdem wird, wie die Plattform-Bedingungen es vorsehen, nur ein erster Überblick geboten. Darüber hinaus ist der Umfang der Antwort auch abhängig von der Höhe des gebotenen Honorars. Schon daraus ist erstichtlich, dass diese Beratung das umfassende, verbindliche und abschließende Beratungsgespräch durch den Rechtsanwalt Ihres Vertrauens keineswegs ersetzen kann. Ich bitte Sie dies stets zu beachten!
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Kugler
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