Wohnungsrenovierung nach Auszug / Forderungen der Vermieterin
vom 13.8.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Die mündliche Vereinbarung mit der Vermieterin an diesem Tag lautete, das sie auf die abgeplatzte Stelle an der Tür "etwas drauf machen will", so daß der Schaden nicht mehr zu sehen ist. ... Sie möchte nun einen Termin mit mir vereinbaren in dem die Schäden aufgenommen werden und danach Kostenvoranschläge erstellen, mit denen sie mit mir abrechnen möchte. ... Meine Frage: Welche dieser Forderungen, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Kostenminimierung, kann ich zurückweisen, bzw. an welcher Stelle kann ich auf Reparatur in Eigenleistung bestehen?