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2.514 Ergebnisse für käufer notar

Zwangsversteigerung: Wohnrecht: Unstimmigkeiten im Wertgutachten vs. Gläubiger(Bank)
vom 27.7.2025 für 50 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Ich habe im Kopf dass bei Zwangsversteigerungen alle Zweifel und Ungenauigkeiten nur vom Käufer zu tragen sind und das Gericht schon in seiner Eröffnung sich einen schlanken Fuß macht und sagt: Alles was nicht klar ist geht zu Lasten des Ersteigerers. ... Bewilligung vom 20.04.2021 URNr. 675 Notar Bernhard Hille; Augsburg; eingetragen am 06.09.2021 lfd.
Hauskauf im Aussenbereich
vom 27.5.2013 98 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Anwälte, ich würde gerne eine Immobilie im Aussenbereich eines kleinen Dorfes kaufen. ... Hinsichtlich <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BNatSchG/66.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 66 BNatSchG: Vorkaufsrecht">§ 66 BNatSchG</a> soll der Notar eine Nichtausübungserkärung einholen…Auf dem Grundstück befindet sich keine Wirtschaftsstelle eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes.
fertighausbau probleme und fragen
vom 30.7.2010 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, ich steh mittlerweile ziemlich auf dem schlauch und weiss leider nicht mehr weiter vielleicht können sie mir helfen ! und zwar wollen wir ein haus bauen finanzierung steht eigentlich auch schon .Baupläne baugenehmigung und das alles ist auch schon gemacht ...nun kam der kellerbauer vor 7 wochen und meinte eine drainage würde nicht zulässig sein so wie der architekt es im bau plan gezeichnet hat , wir bräuchten eine weisse wanne. dazu kommt noch mein eingangs podest das auch sonst keiner erwähnt hatte. kosten punkt ca 10000 € . keiner fühlt sich zuständig. und auf die frage warum jetzt erst heist es das ist normal. Aber das heist für mich nach finanzieren lassen und ob das genehmigt wird ist auch so eine sache!
Baulast mit folgenden Eintragungen
vom 19.5.2008 50 € Historischer Preis
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Folgende Baulast ist bei der Immobilie (3 Einheiten, davon eine Maschinenhalle und darauf gebaut: eine grosse Wohnung und eine kleine Wohnung (zwei Zimmer für zwei Lehrlinge) meines Kaufinteresses (die grosse Wohnung und die kleine Wohnung) eingetragen: Der Eigentümer des Grundstücks ..... übernimmt für sich und die Rechtsnachfolger als Baulast gem. § 70 LBO folgende Verpflichtungen: 1. die geplante Wohnung und die Lehrlingsräume ausschliesslich antragsgemäss zu nutzen d.h. für den Betriebsleiter bzw. die Lehrlinge zu nutzen; Bemerkung dazu bzw. die Realität: Wichtig ist hier, dass es keine Lehrlinge mehr gibt da nicht mehr so viel Arbeit vorhanden ist. 2. keine Aufteilung der Betriebsleiterwohnung in mehrere kleinere Wohnungen bzw. keine Umnutzung der Lehrlingswohnungen in Ferienwohnungen vorzunehmen; Die Realität: Die Wohnung wird bereits seit Jahren als Ferienwohnung vermietet, da sonst keine Einnahmen da wären und sich die Wohnung nicht finanzieren würde 3. das Grundstück Flst. NR. .... mit dem darauf befindlichen Gebäude nur mit Genehmigung der Baurechtsbehörde zu veräussern. Realität: ich muss in diesem Fall Schulden mit übernehmen und möchte mir aber die Freiheit vorbehalten, falls ich doch nicht mehr möchte die beiden Wohnungen auch wieder verkaufen zu können.
(Teil-) Rückabwicklung Immobilienkauf wg. Kosten über Hausgeld hinaus
vom 29.8.2008 150 € Historischer Preis
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B e g r ü n d u n g Auf eine Zeitungsanzeige der Beklagten, durch die diese mehrere Tiefgaragenplätze u. a. in … auch zum Kauf anboten, nahm der Kläger für sich selbst und den nachbenannten Zeugen … Kontakt mit den Beklagten auf. ... Beweis: Zeugnis … Auf Grund dieser Erklärung wurde man sich noch bei dieser Gelegenheit, eben am 16.7.07 einig, dass der Kläger und der Zeuge … , sich die interne Aufteilung vorbehaltend, von den Beklagten die gesamten 27 Stellplätze zum Gesamtpreis von … erwerben – der beklagte Ehemann übergab die Schlüssel, der Kauf wurde per Handschlag bestätigt. ... Beweis: Vorlage des e-mail-Ausdrucks vom 17.3.08, in Kopie Nachdem der Notar den beklagten Ehemann unter dem 9.4.08 gebeten hatte diesem sein Einverständnis mit der Teilrückabwicklung zu bestätigen, erledigte der beklagte Ehemann dies unter dem 20.4. u.a. mit den Worten: „Die (nur die Duplex-Stellplätze betreffende) Teil-Rückabwicklung der Verträge h a b e n wir den Herren … und … zugesagt.“ Beweis: e-mail-Ausdruck vom 21.4.08, in Kopie Am 28.4., nach Erhalt des notariellen Rückauflassungsentwurfs (die Rückzahlung des anteiligen Kaufpreises von … quittierend) bestätigte der beklagte Ehemann nochmals, dass er dem Notariat telefonisch „unser umfassendes Einverständnis“ mitgeteilt hatte, und bat den Kläger mit dem Notar einen Beurkundungstermin zu vereinbaren zur vollmachtslosen Beurkundung auch im Namen der Beklagten.
Dachgrenzüberbau
vom 25.8.2008 60 € Historischer Preis
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Guten Tag, wir haben im Jahre 2005 ein EFH gekauft. Im Wohngebiet ist Grenzbebauung vorgeschrieben in der Art, dass Haus an Haus und Garage an Garage gebaut werden muss. Unser Nachbar hatte jedoch vor, ein freistehendes Fertighaus auf sein Grundstück in 2005 zu bauen und bat uns um Zustimmung zu seinem Freisteller.
Umgang mit komplizierter Familiensituation
vom 26.6.2012 100 € Historischer Preis
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Er würde dafür auch eine doppelte Haushaltsführung in Kauf nehmen, da seine Arbeitsstätte an einem ganz anderen Ort befindet, an dem er dann auch eine Mietwohnung beziehen müsste. ... Ihnen scheint nun auch klar zu sein, dass eine vertragliche Regelung unumgänglich ist und womöglich sogar über einen Notar laufen sollte.
Geh-, Leitungs-, Reit- und Befahrrecht
vom 27.11.2006 40 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, mein Problem verhält sich wie folgt: Im Jahr 2002 erwarb ich ein Reihenhaus mit einem eingetragenen Geh- und Befahrrecht. Das Haus bestand zum Zeitpunkt des Erwerbs lediglich als Bodenplatte. Veräußerer und Erbauer sind identisch.
Eigentümer-Zustimmung bei bereits genehmigter Wohnraumnutzung von DG-Räumen?
vom 16.1.2014 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
1980 habe ich in eine mir gehörige abgeschlossene Dachgeschoß-Hälfte (Teileigentum) in einem fünfstöckigen Wohnhaus in München eine Küche und ein Bad mit WC einbauen lassen und diese DG-Wohnung (42 m²) seit 33 Jahren mit Wissen und Duldung der Miteigentümer vermietet und dafür auch Wohngeld bezahlt. Schon beim Neubau des Gebäudes war der Ausbau des Dachgeschosses (darüber ist noch ein Spitzboden) zur Wohnung vorgesehen bzw. größtenteils erfolgt : sämtliche Zimmerwände, Dachfenster, Dachdämmung, Türen, Anschlüsse und Teppichböden waren bereits bei Baufertigstellung im Jahre 1974 vorhanden. Im Grundbuch und in der Teilungserklärung ist mein Sondereigentum als „Raum" und nicht als „Wohnung" bezeichnet.