B e g r ü n d u n g Auf eine Zeitungsanzeige der Beklagten, durch die diese mehrere Tiefgaragenplätze u. a. in … auch zum Kauf anboten, nahm der Kläger für sich selbst und den nachbenannten Zeugen … Kontakt mit den Beklagten auf. ... Beweis: Zeugnis … Auf Grund dieser Erklärung wurde man sich noch bei dieser Gelegenheit, eben am 16.7.07 einig, dass der Kläger und der Zeuge … , sich die interne Aufteilung vorbehaltend, von den Beklagten die gesamten 27 Stellplätze zum Gesamtpreis von … erwerben – der beklagte Ehemann übergab die Schlüssel, der Kauf wurde per Handschlag bestätigt. ... Beweis: Vorlage des e-mail-Ausdrucks vom 17.3.08, in Kopie Nachdem der Notar den beklagten Ehemann unter dem 9.4.08 gebeten hatte diesem sein Einverständnis mit der Teilrückabwicklung zu bestätigen, erledigte der beklagte Ehemann dies unter dem 20.4. u.a. mit den Worten: „Die (nur die Duplex-Stellplätze betreffende) Teil-Rückabwicklung der Verträge h a b e n wir den Herren … und … zugesagt.“ Beweis: e-mail-Ausdruck vom 21.4.08, in Kopie Am 28.4., nach Erhalt des notariellen Rückauflassungsentwurfs (die Rückzahlung des anteiligen Kaufpreises von … quittierend) bestätigte der beklagte Ehemann nochmals, dass er dem Notariat telefonisch „unser umfassendes Einverständnis“ mitgeteilt hatte, und bat den Kläger mit dem Notar einen Beurkundungstermin zu vereinbaren zur vollmachtslosen Beurkundung auch im Namen der Beklagten.