Hausverwaltung Vermietungen Gewerbe und Wohnung in Marten
vom 4.9.2013
55 €
Historischer Preis
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Und zweitens habe ich ja sogar einen konkreten Mieter der mir bestätigt das er gern eine Wohnung mieten will, der Verwalter das aber nicht macht und nun der Erbengemeinschaft jeden Monat ein Schaden in Form des Mietausfalles entsteht ( da ja Mieter nicht in der Wohnung einziehen kann wegen fehlenden Vertrag ) Also was ksnn die Erbengemeinschaft neben einer fristlosen Künfigung tun Besteht die Möglichkeit auf Schadensersatz, er haftet in einer OHG ?