Klauseln über Schönheitsreparaturen
Endet das Mietverhältnis vor Ablauf dieser Fristen und hat der Mieter im letzten Jahr vor der Beendigung die Schönheitsreparaturen nicht ausgeführt, trägt er einen prozentualen Anteil an den Renovierungskosten (...) § 12 Beendigung der Mietzeit (1) Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit gesäubert und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben. § 9(2) bleibt unberührt. (2) Der Mieter übernimmt die Räumlichkeiten vom Vermieter wie besichtigt, in völlig renoviertem Zustand und verrpflichtet sich, diese bei Beendigung des Mietverhältnisses - unbeschadet der Regelung in §9(2) des Mietvertrages- in gleichem Zustand- auch farblich gleich, laut Übernahmeprotokoll/wie bei Übernahme, wieder zu übergeben. ... Gilt dies noch, oder trifft das nicht auf meinen Vertrag zu.