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Kaufantrag EECH AG ihre Antwort 19.03.05

| 29. Juli 2005 09:08 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


10:40

Frau Silvia True-Bohle, Ich habe den Kaufvertrag auch bei EECH unterschrieben und was evtl. noch schlimmer ist bereits den Kaufpreis überwiesen und möchte den Kaufvetrag rückgängig machen bzw. widerrufen und eine Rückzahlung des Einsatzes. Sie hatten bereits füher dazu Stellung genommen und können mir empfehlen was ich unternehmen kann/muß um erfolgreich an mein Geld wiederzukommen. Wie könnte die Formulierung eines Widerrufes aussehen ?

29. Juli 2005 | 10:03

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
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Sehr geehrter Ratsuchender,

dass der Kaufpreis überwiesen worden ist, macht die Sache in der Tat um einiges schlimmer. Denn nun werden Sie ggfs. klagen müssen.

Zunächst kommt es ganz wesentlich auf den von Ihnen geschlossenen Vertrag an, der zur Prüfung eingesehen werden muss.

Da wir in unserem Büro schon einige Verfahren in dieser Sache geführt haben und auch noch führen, konnten wir feststellen, dass es bei einigen Verträgen Abweichungen gegeben haben, die das weitere Vorgehen beeinflussen.

Deshalb darf ich darum bitten, mit Ihren Vertrag zuzufaxen; ich werde Sie dann in der nächsten Woche entsprechend anschreiben.

Vorbehaltlich der Prüfung Ihres Vertrages möchte ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Ich gehe davon aus, dass Ihnen auch ein Prospekt ausgehändigt worden ist, der ggfs. mit der Internetpräsenz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht im Einklang steht.

Wichtig ist auch, inwieweit die Konzernbilanz dort veröffentlicht ist.

Sie sollten per Einschreiben / Rückschein die Anfechtung erklären, vorsorglich auch die fristlose Kündigung. Berufen Sie sich auf die Ihnen gegenüber angebenen Firmenbeteiligungen und die Tatsache, dass diese nicht zum Vertragszeitpunkt bestanden haben, Sie also getäuscht worden sind.

Fordern Sie gleichzeitig mit einer Frist von 14 Tagen den von Ihnen gezahlten Betrag zurück.

Den gesamten Wortlaut kann ich hier nicht mitteilen, da ein Komplettschreiben mehrere Seiten umfaßt, die genaue Vertragsprüfung voraussetzt und sicherlich auch höher als 25,00 EUR dotiert werden muss.

Ich hoffe aber, Ihnen zunächst Anhaltspunkten geben zu können; sollte die Frist nicht eingehalten werden, sollten Sie einen RA beauftragen (was aber teuerer werden wird).



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle

Dank an die Kollegen, dass diese Frage offen gelassen wurde.


Rückfrage vom Fragesteller 29. Juli 2005 | 10:31

Frau Silvia True-Bohle ich werde Ihnen den Kaufvertrag an ihre Kanzlei faxen und warte auf Ihre Antwort über die Aussichten und Ihrer Erfahrung in bereits vorliegenden Fällen zu EECH. Bitte nennen Sie mir eine Größenordnung der RA Kosten wenn Sie die Bearbeitung voll übernehmen.
Ich hatte mir einerseits den Prospekt downloaded und bekam ihn danach zugeschickt, welches sind die relevanten Stellen ?

Rückfrage vom Fragesteller 29. Juli 2005 | 10:36

Frau Silvia True-Bohle ich werden Ihnen den Kaufvertrag faxen (Kanzlei) und warte auf Ihre Antwort auf Aussicht für den Erfolg, da bei Ihnen bereits weitere Fälle in der Angelegenheit EECH bearbeitet werden. Können Sie mir bitte eine Größenordnung der RA Kosten mitteilen, wenn Sie die Bearbeitung des Falles übernehmen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Juli 2005 | 10:40

Sowie die Unterlagen da sind, schreibe ich Ihnen auch zu den Kosten.

Im Prospet sind wichtig:


Unternehmensbeteiligungen

veröffentliche Bilanzen / Halbjahresbilanz (kommt auf Zeitpunkt des Vertragsschlusses an) MIT Bestätigungsvermerk!

§ 8 der Anleihebedingungen

Datum des Verkaufsprospektes

Beide Varianten müssen geprüft werden; auch muss der Vertrag darauf geprüft werden, welche Version Vertragsgegenstand geworden ist.



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