Zeitvertrag gültig?
vom 3.10.2004
15 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Klaus Wille / Köln
Eine Kündigung ist erstmals nach Ablauf dieses Zeitraumes mit der gesetzlichen Frist zulässig.Der Mietvertag kann nach drei Jahren verlängert werden.Die Kaltmiete kann während der mietzeit nicht erhöht werden" (Zitatende) Frage : Ist diese Vertragsklausel so überhaupt rechtsgültig? ... Oder ist vielleicht dadurch der ganze Vertrag ungültig? Zusatzfrage: Gibt es bei Mietverträgen die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist von diesem zurückzutreten (ähnlich wie bei Kaufverträgen)?