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Bindung an Handwerkerauftrag

| 20. September 2023 12:38 |
Preis: 48,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo, Kunde A hat Ende August 2022 ein schriftliches Angebot über eine neue Heizung bei einem Heizungsbaubetrieb angenommen. Ihm wurde mitgeteilt, dass aufgrund der Halbleiterkrise die Lieferung der Heizung sicherlich 8 Monate dauern kann. Auch im 13. Monat rührt sich der Heizungsbauer nicht. Emails mit Nachfragen bleiben unbeantwortet - Anrufe werden nicht beantwortet. Der zuständige Bearbeiter ist immer im Urlaub, die Kollegen sind nicht auskunftsfähig. Es drängt sich der Verdacht auf, die Bestellung ist untergegangen.

Frage: Wie lange ist Kunde A an den Vertrag gebunden und wie wäre eine Kündigung möglich?

20. September 2023 | 13:45

Antwort

von


(1109)
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60385 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Thomas-Mack-__l105497.html
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Bei einer Bestellung im August 2022 ist sicherlich das Ende der Wartezeit erreicht – selbst wenn der Heizungsbauer bereits eine Lieferzeit von 8 Monaten angekündigt hat.

Sie können daher gemäß § 323 BGB nach erfolgloser Nachfrist vom Vertrag zurücktreten:

„§ 323 Rücktritt wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung

(1) Erbringt bei einem gegenseitigen Vertrag der Schuldner eine fällige Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten…."



Dementsprechend würde ich Ihnen empfehlen nachweisliche schriftlich – per Einwurf/Einschreiben – eine Frist von 4 Wochen für die Lieferung zu setzen und anzukündigen, daß Sie bei fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurücktreten werden.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 22. September 2023 | 11:15

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