Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Wenn die benannten Zeugen zweifelsfrei darlegen können, dass der jeweilige Vertrag von Ihnen gekündigt wurde und die Kündigung an die richtige Anschrift bzw. Faxnummer ging, dann haben Sie sehr gute Chancen die Kündigung von beiden Verträgen durchzusetzen.
An Ihrer Stelle würde ich die Telekom darauf hinweisen, dass Ihnen eine Faxbestätigung leider - aufgrund des Zeitablaufs - nicht mehr vorliegt, jedoch die konkret benannten Zeugen die Kündigung bestätigen können.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Diese Antwort ist vom 06.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Antwort
vonRechtsanwalt Johannes Kromer
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