Der vorherige Vertrag endet damit. ... Er verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende gekündigt wird. (2) Der Vertrag endet ohne Kündigung am Ende des Monats, in dem der Geschäftsführer die Regelaltersgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung erreicht oder seine volle Erwerbsminderung festgestellt wird. (3) Der Vertrag ist jederzeit aus wichtigem Grund fristlos kündbar. ... <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/gesetze/BGB/626.html" target="_blank" class="djo_link" title="§ 626 BGB: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund">§ 626 BGB</a> für die fristlose Kündigung des Dienstvertrages ist, so endet der Dienstvertrag erst mit Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist ab Ende der Organstellung.