Außergewöhnliche Belastungen - Unterhalt
vom 22.6.2008
40 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Ich zahle Unterhalt für meinen Vater und gebe das in meinen Einkommenssteuererklärungen jedes Jahr an: im Punkt "Außergewöhnliche Belastungen, Unterhalt für bedürftige Personen". Neulich bekomme ich einen Anruf vom Finanzamt. Eine Sachbearbeiterin erklärt mir, dass im Jahr 2007 außergewöhnliche Belastungen solcher Art nicht anerkannt werden können und motiviert die Entscheidung wie folgend: Ich habe mich vor dem Ausländeramt verpflichtet meinen Vater zu unterhalten.