Unterhaltsberechnung/-überprüfung
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Bei der Trennung aus zweiter Ehe musste die Unterhaltspflichtige ein Auto erwerben, damit sie weiterhin zur Arbeit kommt und die Arbeitsstätte nicht verlor. Für das Auto wurde ein Darlehen in Höhe von 9.685 € aufgenommen, welches mit einer monatlichen Belastung von 188,26 € abbezahlt wird.